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BFH: Keine Einkommenssteuer für Immobilienverkauf bei Erbengemeinschaften

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil feststellt, müssen Erben, die von den anderen Erben aus der Erbengemeinschaft die vererbten Immobilien im Rahmen der Auseinandersetzung übernehmen und diese in der Folge dann weiter veräußern, keine Einkommenssteuer zahlen.

Normalerweise ist bei einem Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb Einkommenssteuer fällig. Allerdings - so der Bundesfinazhof in seinem Urteil - ist die Übernahme der Immobilien innerhalb einer Erbengemeinschaft grds. kein klassischer Verkaufsfall und fällt somit auch nicht unter die gesetzliche Einkommenssteuerverpflichtung.

Quelle: www.spiegel.de

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