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Bei einer Scheidung oder Trennung stellen sich wichtige Fragen zum Wohneigentum: Wer bleibt im Haus, wer muss ausziehen? Wer übernimmt den Kredit? Wie wird das Immobilienvermögen aufgeteilt?
Ein Ehevertrag kann hier Klarheit schaffen, sonst gilt grds. das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Eigentum und Schulden werden zwischen den Partnern verteilt, unabhängig von Investitionen.
Der im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Person gehört das Haus und/oder Grundstück. Bestmöglich sind also beide Partner hier eingetragen. Beim Immobilienkredit haften die jeweiligen Vertragsunterzeichner für den Kredit. Dies sind im Regelfall beide Partner.
Letztlich hat man zwei Möglichkeiten mit der bis dahin gemeinsamen Immobilie zu verfahren: Man kann das Haus verkaufen und den Gewinn teilen oder eine Partei übernimmt es und zahlt die andere aus. Eine schriftliche Vereinbarung vor der Scheidung hierzu ist wichtig, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.
Quelle: www.ivd.net
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